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Die Transkriptionsregeln „in progress“

Die Transkription stellt einen wichtigen Arbeitsschritt zu Beginn jeder Edition dar, und bereits hier müssen einige grundlegende Entscheidungen für die Erfassung und Darstellung der edierten Quelle getroffen und passende Lösungen für deren Besonderheiten gefunden werden. Die Memoiren der Gräfin Schwerin sind in zwei Abschriften überliefert, von denen die eine – „Manuskript A“[1] – bereits Gegenstand einer 2013 publizierten gedruckten Edition[2] wurde. Wir stehen nun vor der Aufgabe, die zweite, erst 2016 bekannt gewordene Abschrift – „Manuskript W“[3] – für die digitale Edition ebenfalls zu transkribieren und dabei auch die beiden voneinander abweichenden Versionen der Quelle gründlich zu vergleichen. In diesem Beitrag möchten wir unsere vorläufigen Richtlinien für die Transkriptionsarbeit darlegen.

Wie bereits in unserem ersten Werkstattbericht erwähnt, erfolgt die Transkription in Transkribus manuell, da die Textmenge für das Training eines Modells zur automatischen Texterkennung unzureichend ist. Das Programm bietet auch bei dieser Form der Nutzung große Vorteile für die Transkription, Kollation und weitere Bearbeitung des Textes.

Insbesondere der Korrekturprozess wäre ohne die zeilengetreue Zuordnung von Text und Bild sehr aufwendig und zeitintensiv, weil das Französisch im Manuskript W eine auffallend fehlerhafte und uneinheitliche Orthographie aufweist.

Diese fehlerhafte Rechtschreibung lässt vermuten, dass die Kopist*innen von Manuskript W – die unterschiedlichen Schreiber*innenhände werden in der digitalen Edition ausgewiesen – keine guten Französischkenntnisse hatten und auch anscheinend nach dem Gehör schrieben, da gelegentlich ähnlich klingende Wörter verwechselt wurden. Im Vergleich zu Manuskript A sind dafür die deutschsprachigen Personen- und Ortsnamen in Manuskript W wesentlich besser wiedergegeben, was die Vermutung erhärtet, dass Manuskript W im deutschsprachigen Raum, möglicher Weise in Wien angefertigt wurde. Besonders gravierend zeigen sich die begrenzten Französischkenntnisse der Kopist*innen, wenn gelegentlich mehrere Wörter fehlen und somit das Niedergeschriebene keinen Sinn ergibt. Durch den Vergleich mit Manuskript A können diese Stellen jedoch problemlos aufgelöst werden. Außerdem entsprechen die Satzzeichen keiner modernen Satzstruktur und Punkte fanden kaum Verwendung. Die Transkription folgt in Orthographie und Zeichensetzung exakt dem Original, da die digitale Edition ohnehin auch eine, nach den Regeln der modernen französischen Rechtschreibung, normalisierte Textansicht anbieten wird. (In grammatischer und idiomatischer Hinsicht treten ohnehin keine Probleme auf, da die Gräfin ein sehr gutes klassisches Französisch schrieb.)

Die Transkription erfolgt zeichengetreu, wobei weitestgehende eine Kleinschreibung eingehalten wird, da im Original die Groß- und Kleinschreibung selten klar ersichtlich ist. Einzige Ausnahmen bilden Personen-, Orts- und Ländernamen, Adelstitel, Mr. für monsieur, Fr./Frl. für Frau/Fräulein, Mad. für madame, konkrete Ämter (z. B. Obersthofmeister bzw. Versionen und Übersetzungen davon) sowie „Dieu“ und „la Vierge“. Berufs- und andere generische Bezeichnungen wie „ministre“, „gouvernante“ werden klein geschrieben. Abkürzungen, etwa von Namen, werden getreu dem Original z. B. als „C. de S.“ (für comte de Schwerin) oder auch als „C de S.“ wiedergegeben; hochgestellte Endungen werden nach einem Punkt geschrieben („C.esse“ für comtesse) und Buchstaben mit einem Überstrich (z. B. „m̅“) werden als Verdoppelung ausgeschrieben. Akzente werden wie im Original, allerdings bei Doppelbuchstaben immer auf dem ersten Buchstaben (ée) gesetzt. Abteilungszeichen und Bindestriche werden mit einfachem Bindestrich wiedergegeben, Klammern dem Original entsprechend als /: und :/. Zahlenangaben mit Abkürzungen wie z. B.,  „m/50“ („m“ steht für mille) werden ausgeschrieben „50.000“. Randglossen werden transkribiert, jedoch nicht die uneinheitlichen und nur zu Beginn des Manuskripts vorhandenen Seiten- bzw. Blattnummern (Folierung). Da sich manche Besonderheiten erst im Laufe der Transkription zeigen, sind die bisher aufgestellten Regeln als work in progress zu verstehen.

Während inhaltliche Tags erst in der nächsten Bearbeitungsphase im TEI gesetzt werden, werden, vorbereitend für die digitale Edition, Streichungen, Unterstreichungen sowie Einfügungen bereits in Transkribus markiert (getaggt). Zudem werden alle im Vergleich zu Manuskript A neuen Textpassagen vorläufig mit eckigen Klammern [ ] und fehlende Wörter mit einer Raute # editorisch gekennzeichnet. Somit wird am Ende dieser Arbeitsphase ein bereits mindestens einmal korrekturgelesener Editionstext stehen, in dem alle texteditorisch relevanten Stellen und alle inhaltlichen (nicht orthographischen) Abweichungen zwischen den beiden Manuskripten gekennzeichnet sind.


[1] Aix-en-Provence, Bibliothèque Méjanes, Ms 1190–1191.

[2] Maurice Daumas und Claudia Ulbrich (Hg.), unter Mitarbeit von Sebastian Kühn, Nina Mönich und Ines Peper: Mémoires de la comtesse de Schwerin. Une conversion au XVIIIe siècle. Bordeaux 2013.

[3] Wien, Haus-, Hof- und Staatsarchiv, SB Khevenhüller-Riegersburg 184/5.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Michael Pölzl (21. Juli 2022). Die Transkriptionsregeln „in progress“. Die Memoiren der Gräfin Schwerin (1684-1732). Abgerufen am 7. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/vk86


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